MealScan

FAQ

Häufige Fragen zum Essenszuschuss.

Kurze Antworten für Arbeitgeber, HR und Payroll. Vertiefung finden Sie auch im Wissenshub.

Was darf eingereicht werden?+

In der Regel alles, was zum unmittelbaren Verzehr geeignet ist: Restaurant, Café, Bäckerei, Mittagstisch sowie verzehrfertige Lebensmittel und Brotzeit-Zutaten in haushaltsüblichen Mengen. Nicht erstattungsfähig sind typischerweise Vorratskäufe, Alkohol und Non-Food — die genaue Prüfung erfolgt positionsgenau am Beleg.

Wie hoch ist die Erstattung?+

Bis zu 7,67 € pro Arbeitstag (Stand 2026), also bis zu 115,05 € im Monat — steuerfrei im Rahmen der geltenden Sachbezugsregeln.

Funktioniert das auch im Homeoffice?+

Ja. Der Zuschuss ist standortunabhängig — überall dort einsetzbar, wo es einen Beleg gibt.

Muss mein Team eine App installieren?+

Nein. Die Abwicklung läuft über den Messenger, den Ihre Mitarbeitenden bereits nutzen — ohne zusätzlichen App-Store-Download.

Wie sicher sind die Daten?+

Belege werden DSGVO-konform verarbeitet und GoBD-konform revisionssicher archiviert. Die monatliche Grundgebühr deckt genau diesen Archivierungsaufwand ab.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?+

MealScan ist monatlich kündbar — ohne Jahresbindung. Details zu Testphase und Einstieg klären wir im Beratungsgespräch.

Was kostet der Start?+

Die ersten drei Monate sind kostenlos und es fallen keine Einrichtungskosten an. Danach gelten die transparenten Preise je Unternehmensgröße. Siehe Preise.

Was passiert mit meinen Belegen nach der Kündigung?+

Nach Vertragsende werden die Belege nicht gelöscht. Sie können die monatliche Grundgebühr weiterzahlen und die Archivierung fortführen — oder wir erstellen einen Export zur eigenen Aufbewahrung. Details klären wir im Gespräch.

Mehr Hintergrund im Wissenshub.

Noch Fragen? Klären wir sie im Gespräch.

Wir zeigen Ihnen den Ablauf, die passende Preisstufe und wie Ihr Team ohne App-Zwang startet.

3 Monate kostenlos — ohne Einrichtungskosten. Details im Gespräch.